Entwicklung der Waldbauvereine als freiwillige Selbsthilfeeinrichtungen privater Waldbesitzender
Entstehung der Waldbauvereine
Die Entstehung und Entwicklung der Waldbauvereine reicht in die frühen Jahre des 19. Jahrhunderts zurück. Aus der Not heraus bildeten sich seinerzeit freie Selbsthilfeeinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, sog. „landwirtschaftliche Zentralvereine“. Durch Wissensvermittlung und aufklärenden Schriften förderten sie die Land- und Forstwirtschaft. Bis 1870 waren sie die alleinige Interessenvertretung für den Kleinprivatwald. Als Reaktion auf zunehmende staatliche Eingriffe in die Privatwaldbewirtschaftung wurden nach dem I. Weltkrieg überall in Preußen sog. Waldbauvereine gegründet, um so die Interessen des Privatwaldes wirkungsvoll zu vertreten. Im Dritten Reich wurden die Waldbauvereine aufgelöst und in den Reichsnährstand integriert.
Nach dem II. Weltkrieg lebten die alten Waldbauvereine wieder auf und unterstützt durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Nassau gründeten sich neue Waldbauvereine.
Mit der Forstgesetznovelle im Jahr 1971 entstanden in Rheinland-Pfalz die Gemeinschaftsforstämter, wie wir sie heute kennen. Sie sind untere Forstbehörde, bewirtschaften den Staatswald, betreuen den Gemeindewald und beraten den Privatwald. Die Privatwaldbetreuungsorganisation mit Forstberatungsstellen und eigenen Forstämtern der Landwirtschaftskammer wurde in die staatliche Forstverwaltung integriert. Aus Sorge vor allzu übergriffiger staatlicher Bevormundung des Kleinprivatwaldes initiierten die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und der Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz daraufhin die Gründung weiterer Waldbauvereine auf Kreisebene.
Die Interessenvertretungen der Waldbesitzenden widersetzten sich allen Bestrebungen, die Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes über die Parzellengrenzen hinweg zu organisieren, wie z.B. in Form der in den 70er Jahren per Erlass verordneten „Waldwirtschaftsgemeinschaften“ auf Forstamtsebene. Die Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes unterscheidet sich nämlich grundlegend von der des Großprivatwaldes, des Kommunalwaldes oder vor allem des Staatswaldes. Wie eine Umfrage unter den Waldbesitzenden des Waldbauvereins Rhein-Hunsrück e.V. zeigt, ist das private Waldeigentum u.a. geprägt durch eine hohe emotionale Bindung, die wirtschaftliche Gestaltung des Forstbetriebs durch Eigenleistung und der Möglichkeit sich selbst mit Energieholz zu versorgen.
Der Waldbauverein als anerkannte Forstbetriebsgemeinschaft nach dem Bundeswaldgesetz mit seiner Dachorganisation, dem Waldbesitzerverband, ist auch heute noch die unverzichtbare Interessenvertretung der privaten Waldbesitzenden. Das gilt vor allem in der Wald-Wild-Frage, bei Eingriffen des Naturschutzes in die private Waldbewirtschaftung oder bei Regelungen durch die EU.
Quelle: „Geschichtliche Entwicklung und Bedeutung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in Rheinland-Pfalz“
Vortrag von Karl Giesen 1982 in Emmelshausen



